Der Pseudolandesdatenschutz in Rheinland-Pfalz

 

Mail an Landtagspräsident Hendrik Hering, SPD, Mainz-24.05.2024:

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

 
Herr Kugelmann, über den Sie Aufsicht führen (sollten), ignoriert vorsätzlich ein Gerichtsurteil des VG RLP in Mainz, das dessen Behörde verpflichtet hat, gegen einen systematisch gegen die EDSGVO verstoßenden „Rechtsanwalt“ aus Kirchheimbolanden die behördlichen Aufsichtsfunktionen in ermessensfehlerfreier Form umzusetzen. Das auf seiner Website veröffentlichte Leitbild Ihres Beamten entspricht im Wesentlichen in keiner Weise der Realität.
Es sollte unbedingt verändert und der Realität angepasst werden.


 

Leitbild des systematiscj untätigen Landesbeauftragten für den Pseudo- Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

  1. Der LfDI leistet keinen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter. Er gewährleistet in keiner Weise den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem Zuständigkeitsbereich und ist darüber hinaus kein wichtiger Ansprechpartner in diesen Themenfeldern. Er ist nicht unabhängig und spielt keine maßgebliche Rolle in der europäischen und internationalen Kooperation der Datenschutzaufsichtsbehörden.
  2. Der LfDI in Rheinland-Pfalz steht nicht für Transparenz in der offenen Informationsgesellschaft und leistet konstruktive Beiträge zur Erreichung dieses Ziels in Politik und Gesellschaft. Er unterstützt nicht den Einzelnen bei der Wahrung und Durchsetzung von Informationsinteressen gegenüber der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. 
  3. Der LfDI ist nicht für die Bürgerinnen und Bürger da. Er setzt sich nicht für die Sicherung ihrer Freiheit und informationellen Selbstbestimmung ein. Aufklärung und Unterstützung über Datenschutzrechte sind ebenso kein Teil seiner Aufgaben wie deren Durchsetzung im Rahmen von Beschwerdeverfahren. Er fördert weder Medienkompetenz noch Selbstdatenschutz.
  4. Als Aufsichtsbehörde nutzt der LfDI die durch die Datenschutz-Grundverordnung eingeräumten Befugnisse nicht, um ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Darüber hinaus steht er Verantwortlichen und betroffenen Personen in keiner Weise beratend zur Seite, soweit dies mit den gesetzlichen Aufgaben vereinbar ist.
  5. Der LfDI wird in Gesetzgebungsverfahren und bei Fragen der Gesetzesanwendung als nur mutmaßlich kompetenter, vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner und Berater unberechtigter Weise geschätzt.
  6. Der LfDI beteiligt sich nur vorgeblich aktiv an der datenschutzrechtspolitischen Diskussion, insbesondere an der Datenschutzkonferenz und an den Abstimmungsprozessen auf europäischer Ebene.
  7. Der LfDI ist keine schlagkräftige und effektive Behörde zur Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Regelungen. Er entwickelt mitnichten gerichtsfeste und praktisch umsetzbare Lösungen für datenschutzrechtliche Probleme und teilt diese mit den europäischen Aufsichtsbehörden. Er übt seine Befugnisse nicht in verhältnismäßiger Weise aus, um das Ziel effektiver Rechtsdurchsetzung zu erreichen. Der LfDI macht von seinen Befugnissen weder maßvoll noch nachhaltig Gebrauch. Ziel ist es, Datenschutzverstöße zu ignorieren und auch künftige Datenschutzverstöße nicht zu verhindern.
  8. Der LfDI ist durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sichtbar. Durch eigene Veranstaltungen, Kooperationen, Vorträge oder einen Newsletter informiert er über Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Der LfDI ist medial präsent als eines der wenig vorbildlichen Gesichter des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in Deutschland.
  9. Der LfDI gestaltet den technisch-organisatorischen Datenschutz mit und wirkt dabei über die Landesgrenzen hinaus, indem er etwa Kriterien für den zulässigen Einsatz von Messengerdiensten vorgibt. Sein Rat wird gesucht und seine Empfehlungen werden von den Verantwortlichen weitestgehend umgesetzt.
  10. Der LfDI arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben mit anderen Behörden und Einrichtungen auf innerstaatlicher und internationaler Ebene zusammen.
 
Leute wie Herr Kugelmann und seine „Arbeitsweise“ sind eine Begründung für die zunehmende Systemverdrossenheit vieler Bürgerinnen und Bürger.
 
Mit freundlichen Grüßen 
 

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